BK9-21-612 Beschlusskammer 9

Festlegung

Verfahren zur Festlegung der Höhe von Multiplikatoren, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an LNG-Terminals und von saisonalen Faktoren; hier: Beschluss vom 02.06.2022

Die Beschlusskammer 9 hat das Verfahren zur Festlegung der Höhe von Multiplikatoren, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an LNG-Terminals und von saisonalen Faktoren abgeschlossen.

Diese Veröffentlichung des nachstehenden, am 02.06.2022 gefassten Beschlusses im Internet und im Amtsblatt 11/2022 der Bundesnetzagentur ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gemäß § 73 Abs. 1a EnWG.

Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.

BK9-21-612_Beschluss_DE_inkl Anlage (pdf / 1 MB)
BK9-21-612_Decision_EN_inkl Anlage (pdf / 758 KB)

[02.06.2022; aktualisiert am 11.07.2022]

BK9-21-612

Stand: 02.06.2022

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