BK9-21-612
Beschlusskammer 9
Festlegung
Verfahren zur Festlegung der Höhe von Multiplikatoren, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an LNG-Terminals und von saisonalen Faktoren; hier: Beschluss vom 02.06.2022
Die Beschlusskammer 9 hat das Verfahren zur Festlegung der Höhe von Multiplikatoren, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an LNG-Terminals und von saisonalen Faktoren abgeschlossen.
Diese Veröffentlichung des nachstehenden, am 02.06.2022 gefassten Beschlusses im Internet und im Amtsblatt 11/2022 der Bundesnetzagentur ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gemäß § 73 Abs. 1a EnWG.
Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.
BK9-21-612_Beschluss_DE_inkl Anlage (pdf / 1 MB)
BK9-21-612_Decision_EN_inkl Anlage (pdf / 758 KB)
[02.06.2022; aktualisiert am 11.07.2022]
BK9-21-612
Stand: 02.06.2022