BK9-20-8236V-RK19 Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Städtische Betriebswerke Luckenwalde GmbH am 25.09.2024 einen Beschluss gefasst.

BK9-20-8236V-RK19

Stand: 10.10.2024

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