BK9-20-8122V-RK19
Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Wahrnehmung der Aufgaben für das Land Schleswig-Holstein, gegenüber der Stadtwerke Wedel GmbH am 14.06.2024 einen Beschluss gefasst.
BK9-20-8122V-RK19
Stand: 15.07.2024