BK9-20-8063V-RK19 Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, gegenüber der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH am 27.05.2024 einen Beschluss gefasst.

BK9-20-8063V-RK19

Stand: 12.07.2024

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