BK9 20-8060V-RK19 Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, gegenüber der Stadtwerke Nordfriesland - Netz GmbH am 30.01.2025 einen Beschluss gefasst.

BK9 20-8060V-RK19

Stand: 31.03.2025

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