BK9-20-8030V-RK19 Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Auftrag für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Stadtwerke Barmstedt am 08.08.2024 einen Beschluss gefasst.

BK9-20-8030V-RK19

Stand: 12.09.2024

Mastodon