BK9-20-612
Beschlusskammer 9
Festlegungsentwurf
Die Beschlusskammer 9 hat am 20.01.2021 die Konsultation des Festlegungsentwurfs MARGIT 2022 eingeleitet. Sie endet am 26.02.2021.
Grundlage dieses Verfahrens ist der europäische Netzkodex für harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (NC TAR). Der Festlegungsentwurf MARGIT 2022 gibt bestimmte Berechnungsfaktoren vor, die auf die Entgeltbildung von Fernleitungsnetzbetreibern im Kalenderjahr 2022 Einfluss nehmen. Zu diesen Berechnungsfaktoren zählen insbesondere um Multiplikatoren für unterjährige Kapazitätsprodukte und Abschläge für unterbrechbare Kapazitätsprodukte.
Änderungen gegenüber der zuletzt beschlossenen Festlegung („MARGIT 2021 Q4“) sind gering und resultieren insbesondere aus der aktualisierten Berechnung der Höhe der Abschläge für unterbrechbare Kapazitätsprodukte.
Die Adressaten, betroffene Wirtschaftskreise und Verbraucher erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 26.02.2021 (Posteingang). Stellungnahmen sind ausschließlich per E-Mail unter dem Stichwort „Konsultation MARGIT 2022“ an Thomas.Scholtyssek@bnetza.de zu übersenden. Die Stellungnahmen werden veröffentlicht. Daher sind die Stellungnahmen als Anlage zur E-Mail in einer Fassung zu übersenden, die zwar eine Zuordnung zu Ihrer Firma/Organisation zulässt, darüber hinaus aber keine datenschutzrechtlich relevanten Informationen wie z.B. Kontaktdaten enthält. Sollte Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, so ist mit dieser eine für die Veröffentlichung geeignete „geschwärzte“ Fassung vorzulegen.
Anlagen
Festlegungsentwurf_BK9-20_612 (deutsch)
Decision draft_BK9-20_612 (englisch)
Verfahrenseinleitung
Verfahrenseinleitung
Im Rahmen der Konsultation sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
bayernets
BDEW
Bundesamt für Energie (Schweiz)
EEX
EFET D
Equinor D
Erdgas Ostschweiz AG
FNB (ohne BAYERNETS)
Gasverbund Mittelland
Gazprom export
Hanseatic Energy Hub
INES
OMV GMT
Open Energy Platform
RWE Supply & Trading
SWISSGAS
terranets bw
UNIPER
BK9-20/612
Stand: 12.03.2021