BK9-20-612
Entscheidung im Festlegungsverfahren „MARGIT 2022“ (BK9-20/612)
Die öffentliche Bekanntmachung des nachstehenden, am 27.05.2021 gefassten Beschlusses erfolgt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 2 EnWG durch die Bekanntmachung des verfügenden Teils der Festlegung, der Rechtsbehelfsbelehrung und eines Hinweises auf die Veröffentlichung der vollständigen Entscheidung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur im Amtsblatt Nr. 11/2021 der Bundesnetzagentur vom 16.06.2021.
Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.
Beschluss:
BK9-20-612 (pdf / 575 KB)
Decision:
BK9-20-612_decision_EN_incl.Annex I (pdf / 554 KB)
BK9-20/612
Stand: 27.05.2021