BK9-20-612 Entscheidung im Festlegungsverfahren „MARGIT 2022“ (BK9-20/612)

Die öffentliche Bekanntmachung des nachstehenden, am 27.05.2021 gefassten Beschlusses erfolgt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 2 EnWG durch die Bekanntmachung des verfügenden Teils der Festlegung, der Rechtsbehelfsbelehrung und eines Hinweises auf die Veröffentlichung der vollständigen Entscheidung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur im Amtsblatt Nr. 11/2021 der Bundesnetzagentur vom 16.06.2021.

Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.

Beschluss:
BK9-20-612 (pdf / 575 KB)

Decision:
BK9-20-612_decision_EN_incl.Annex I (pdf / 554 KB)

BK9-20/612

Festlegungsentwurf

Stand: 27.05.2021

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