BK9-20-608 Beschlusskammer 9

Antrag

Einleitung eines Verfahrens hinsichtlich der Änderung des Beschlusses BK9-18/608 vom 29.03.2019 betreffend die Vorgaben zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie Vorgaben zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV (BEATE 2.0)

Die Bundesnetzagentur hat dieses Verfahren nach § 29 Abs. 2 S. 1 EnWG sowie § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 3, 15 Abs. 2 bis 7 und 30 Abs. 2 Nr. 7 GasNEV eingeleitet.

Die Einleitung des Verfahrens wird im Amtsblatt 18/2020 der Bundesnetzagentur und im Internet veröffentlicht.

Konsultation des Beschlusses zur Änderung der Festlegung BK9-18/608 vom 29.03.2019 betreffend die Vorgaben zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie Vorgaben zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV (BEATE 2.0) (BK9-20/608)

Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 2 S. 1 EnWG sowie § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 3, 15 Abs. 2 bis 7 und 30 Abs. 2 Nr. 7 GasNEV eingeleitet.

Die Adressaten sowie die betroffenen Wirtschaftskreise und Verbraucher erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 07.10.2020 (Posteingang).
Stellungnahmen sind an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 9
-Änderung BEATE 2.0-
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an Bjoern.Heuser@bnetza.de und Thomas.Scholtyssek@bnetza.de zu richten.

Anlage
Entwurf der Festlegung (pdf / 363 KB)

BK9-20/608

Stand: 17.09.2020

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