BK9-20-608 Änderung des Beschlusses betreffend die Vorgaben zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie Vorgaben zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV (BEATE 2.0)

In dem Verwaltungsverfahren nach § 29 Abs. 2 S. 1 EnWG sowie § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 3, 15 Abs. 2 bis 7 und 30 Abs. 2 Nr. 7 GasNEV hinsichtlich der Änderung des Beschlusses betreffend die Vorgaben zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie Vorgaben zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV (BEATE 2.0) hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 17.04.2019 folgenden Beschluss gefasst:

BK9-20/608

Stand: 16.10.2020

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