BK9-20-606-1 bis BK9-20-606-5
Beschlusskammer 9
Festlegung zur Einstufung der Energiekosten für die Stickstoffgewinnung zum Zwecke der Konvertierung von H-Gas nach L-Gas als volatile Kostenanteile i.S.d. § 11 Abs. 5 ARegV („KOKOS“) (BK9-20/606-1 bis BK9-20/606-5)
Die Bundesnetzagentur hat am 18.09.2020 auf Grundlage von § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4a ARegV eine Festlegung zur Einstufung der Energiekosten für die Stickstoffgewinnung zum Zwecke der Konvertierung von H-Gas nach L-Gas als volatile Kostenanteile i.S.d. § 11 Abs. 5 ARegV beschlossen.
Diese Veröffentlichung im Internet und im Amtsblatt 18/2020 der Bundesnetzagentur ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gem. § 73 Abs. 1a EnWG.
Anlage
BK9-20-606 Beschluss Festlegung (pdf / 58 KB)
BK9-20/606-1 bis BK9-20/606-5
Stand: 30.09.2020