BK9-20-604 Beschlusskammer 9

Festlegungen

Veröffentlichung des Beschlusses hinsichtlich der Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Fernleitungsnetzbetreiber für die vierte Regulierungsperiode

Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV und § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 und 5 ARegV abgeschlossen.
Diese Veröffentlichung im Internet und im Amtsblatt 01/2021 der Bundesnetzagentur ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gem. § 73 Abs. 1a EnWG.

Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.

Den Fernleitungsnetzbetreibern, die bereits am Effizienzvergleich für die dritte Regulierungsperiode teilgenommen haben, werden mit Altdaten vorbefüllte Erhebungsbögen über das Energiedatenportal (Postbox) zur Verfügung gestellt. Es wird darum gebeten, bei Vorliegen eines vorbefüllten Erhebungsbogens ausschließlich diesen für die Datenlieferung zu verwenden.

Die Frist zur Datenlieferung endet am 30.04.2021.

Anlagen:
Anlage F1 (pdf / 684 KB)
Anlage F2 (xlsx / 468 KB)

BK9-20/604

Stand: 13.01.2021

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