BK9-19-613-1 bis BK9-19-613-5
Verfahrenseinleitung
§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 6b Abs. 6 EnWG
Einleitung eines Verfahrens und Konsultation der Festlegung von Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbständigen Netzbetreibern (BK9-19/613-1 bis BK9-19/613-5)
Die Bundesnetzagentur hat nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 6b Abs. 6 EnWG ein Verfahren zur Festlegung von Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbständigen Netzbetreibern eingeleitet.
Die Adressaten sowie die betroffenen Wirtschaftskreise und Verbraucher erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 02.10.2019 (Posteingang). Stellungnahmen sind ausschließlich per Email unter dem Stichwort „Festlegung nach § 6b EnWG (Gas)“ an christoph.thaesler@bnetza.de zu versenden.
Stellungnahmen zum parallelen Festlegungsverfahren nach § 6b EnWG der Beschlusskammer 8 sind bei dieser einzureichen.
Anlagen
Festlegungsentwurf_BK9-19_613-1_BK9-19_613-5 (pdf / 355 KB)
Anlagen 1 (Bilanz) und 2 (GuV) (xlsx / 46 KB)
BK9-19/613-1 bis BK9-19/613-5
Stand: 25.09.2024