BK9-19-613-1 bis BK9-19-613-5 Beschlusskammer 9
Festlegungen

In dem Verwaltungsverfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 6b Abs. 6 S. 1, Abs. 1 S. 1 EnWG wegen Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbstständigen Netzbetreibern hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in eigener Zuständigkeit und in Wahrnehmung der Aufgaben für die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein am 25.11.2019 beschlossen:

Anlagen
BK9-19-613-1-613-5_anlagen_Bilanz und GuV-Gas (pdf / 136 KB)
191125_Begleitdokument 6b-Festlegungen (pdf / 265 KB)

Die Festlegungen werden im Amtsblatt Nr. 23/2019 vom 04.12.2019 öffentlich bekannt gemacht.

BK9-19/613-1 bis BK9-19/613-5

Aufhebung der Tenorziffer 7

Verfahrenseinleitung & Stellungnahmen zur Konsultaton

Stand: 25.09.2024

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