BK9-19-610 Festlegung einer Referenzpreismethode sowie der weiteren in Art. 26 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/460 genannten Punkte für alle Fernleitungsnetzbetreiber (BK9-19/610, "REGENT 2021")

Die öffentliche Bekanntmachung des nachstehenden, am 11.09.2020 gefassten Beschlusses erfolgt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 2 EnWG durch die Bekanntmachung des verfügenden Teils der Festlegung, der Rechtsbehelfsbelehrung und eines Hinweises auf die Veröffentlichung der vollständigen Entscheidung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur im Amtsblatt Nr. 18/2020 der Bundesnetzagentur vom 30.09.2020.

Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.

Die Beschlusskammer weist darauf hin, dass der in der Anlage 1 ausgewiesene indikative Referenzpreis von 3,67 € pro kWh/h/a eine unverbindliche Prognose für einen Zeitraum von 12 Monaten für ein deutschlandweites Marktgebiet darstellt. Der Referenzpreis, der von den Fernleitungsnetzbetreibern für das vierte Quartal 2021 konkret veröffentlicht werden wird, wird voraussichtlich unterhalb dieses Referenzpreises liegen. Hintergrund ist, dass zwar die Fernleitungsnetzbetreiber gemäß Tenorziffer 1 der Festlegung einerseits für die Monate Oktober bis Dezember des Jahres 2021 bei der Bildung der Referenzpreise eine hypothetische Buchungsprognose vorzunehmen haben, die für das gesamte Jahr 2021 ein gemeinsames deutsches Marktgebiet unterstellt. Hierbei wird also z.B. der Wegfall der Marktgebietsübergangspunkte zum 01.10.2021 auf das gesamte Jahr hochgerechnet. Andererseits kann im Rahmen des Anpassungsfaktors nach Tenorziffer 4 berücksichtigt werden, dass erhöhte Abschläge auf den Referenzpreis gemäß der Festlegung MARGIT 2021 erst ab dem 01.10.2021 gelten werden.

BK9-19-610_Beschluss_Anlage_1-6 (xlsx / 115 KB)
BK9-19-610_decision_REGENT 2021_EN (pdf / 3 MB)

Hinweis: Die Anlagendatei wurde am 11.09.2019 im Hinblick auf die Prognose der Referenzpreise in Anlage 5 aktualisiert. Hier wurde nunmehr ein VPI von 1,4 % statt 1,8 % angesetzt.

BK9-19/610 "REGENT 2021"

Stand: 11.09.2020

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