BK9-19-607, BK9-19-610, BK9-19-612 Beschlusskammer 9

Festlegungen

Aktueller Hinweis:

Aufgrund der Maßnahmen, die die Bundesnetzagentur zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus ergriffen hat, kann der für den 3. April 2020 angekündigte Workshop zum jetzigen Zeitpunkt nicht durchgeführt werden.

Die Beschlusskammer beabsichtigt jedoch weiterhin, rechtzeitig im Rahmen der Festlegungsverfahren einen Workshop durchzuführen, und wird diesbezüglich frühzeitig informieren.


Die Beschlusskammer 9 hat im Mai 2019 u.a. vor dem Hintergrund der zum 01.10.2021 geplanten Zusammenlegung der bislang zwei deutschen Gas-Marktgebiete die folgenden Verfahren nach der Verordnung (EU) 2017/460 der Kommission vom 16. März 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen („NC TAR“) eingeleitet:

  • Festlegung einer Referenzpreismethode sowie der weiteren in Art. 26 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/460 genannten Punkte für alle Fernleitungsnetzbetreiber (BK9-19/610, "REGENT 2021")

  • Einführung eines wirksamen Ausgleichsmechanismus zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern innerhalb des bundesweiten Marktgebiets gemäß Art. 10 Abs. 3 S. 1 NC TAR (BK9-19/607, "AMELIE 2021")

  • Festlegung der Berechnung der Entgelte für unterbrechbare Kapazitäten, der Rabatte an LNG-Terminals, der Höhe von Multiplikatoren und von saisonalen Faktoren nach Art. 28 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/460 (BK9-19/612, "MARGIT 2021")

Bereits am 18.12.2019 hat die Beschlusskammer 9 im Verfahren "MARGIT 2021" durch Veröffentlichung im Internet die Konsultation eingeleitet. Die Konsultationsfrist in diesem Verfahren endete am 18.02.2020.

Eröffnung Konsultation "REGENT 2021" und "AMELIE 2021"

Die Festlegungsentwürfe zu den Verfahren "REGENT 2021" und "AMELIE 2021" in deutscher und in englischer Sprache nebst weiteren Unterlagen werden nachstehend zur Konsultation veröffentlicht.

Anlagen
BK9-19-607_DE (pdf / 205 KB)
BK9-19-607_EN (pdf / 121 KB)
BK9-19-610_DE (pdf / 4 MB)
BK9-19-610_EN (pdf / 2 MB)
BK9-19-610_Anlagen 1-7 (xlsx / 129 KB)
BK9-19-610_Anlage 8 (pdf / 104 KB)

Im Verfahren "REGENT 2021" liegt der Beschlusskammer zudem bereits ein von einzelnen Marktbeteiligten beauftragtes, im anhängenden Beschlussentwurf noch nicht umfassend gewürdigtes Gutachten zur möglichen Festlegung einer alternativen Referenzpreismethode vor. Dieses stellt die Beschlusskammer ebenfalls zur Konsultation.

Es handelt sich um das durch GASCADE Gastransport GmbH, GRTgaz Deutschland GmbH und Gazprom export LLC gemeinsam beauftragte "Gutachten zur wirtschaftlichen Angemessenheit der REGENT-Festlegungen und der Möglichkeit kostenorientierter Referenzpreismethoden" der DNV GL Energy Advisory GmbH.

Anlagen
Gutachten_REGENT_Gascade_GRTgazD_DE_GAZPROMexport_DE (pdf / 1 MB)
expert_opinion_REGENT__Gascade_GRTgazD_GAZPROMexport_EN (pdf / 1 MB)

Dieses Gutachten wird durch eine von GASCADE Gastransport GmbH und GRTgaz Deutschland GmbH getragene Fassung des Gutachtens ergänzt, die die Ausgestaltung einer sog. funktionsspezifischen Briefmarke näher beschreibt.

Anlagen
Gutachten_REGENT_Gascade_GRTgazD_DE_DE (pdf / 1 MB)
expert_opinion_REGENT_Gascade_GRTgazD_EN (pdf / 1 MB)

Stellungnahmen zu diesen Festlegungsentwürfen werden bis zum 18. Mai 2020 erbeten. Stellungnahmen sind an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 9
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an

christoph.thaesler@bnetza.de (bzgl. "REGENT 2021")
ulrike.schimmel@BNetzA.de (bzgl. "AMELIE 2021")

zu richten.

Die Beschlusskammer beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Daher sind die Stellungnahmen als Anlage zu Ihrem Schreiben bzw. Ihrer E-Mail in einer Fassung zu übersenden, die zwar eine Zuordnung zu Ihrer Firma/Organisation zulässt, darüber hinaus aber keine datenschutzrechtlich relevanten Informationen wie z.B. Kontaktdaten enthält.

Sollte Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, so ist mit dieser eine für die Veröffentlichung geeignete „geschwärzte“ Fassung vorzulegen (§71 EnWG). Soweit keine ergänzende „geschwärzte“ Fassung eingereicht wird, geht die Beschlusskammer davon aus, dass die eingereichte Stellungnahme ohne jegliche „Schwärzungen“ veröffentlicht werden kann.

Die Beschlusskammer bittet zudem darum, die Stellungnahmen nach Möglichkeit in deutscher und in englischer Sprache einzureichen. Ausschließlich rechtlich verbindlich sind allerdings stets nur die deutschsprachigen Fassungen aller Unterlagen.

Die Beschlusskammer weist zuletzt darauf hin, dass sie beabsichtigt, am 03. April 2020 von 10 bis 16 Uhr im Wege einer Web-Konferenz einen Workshop zu den Festlegungsinhalten "REGENT 2021", "AMELIE 2021" und "MARGIT 2021" durchzuführen. Marktteilnehmer können sich hierzu bis zum 23. März 2020 per E-Mail an Poststelle.BK9@BNetzA.de anmelden. Sollte ein Marktteilnehmer beabsichtigen, im Rahmen des Workshops eine Präsentation zu halten, bittet die Beschlusskammer im Rahmen der Anmeldung um einen entsprechenden Hinweis sowie im Anschluss um schnellstmögliche Übersendung einer entsprechenden Datei.

Die angemeldeten Teilnehmer erhalten zeitnah im Anschluss an die Anmeldung weitere Informationen bzgl. der Durchführung der Web-Konferenz.

BK9-19/607
BK9-19/610
BK9-18/612

Stellungnahmen

Stand: 24.03.2020

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