BK9-19-606 Beschlusskammer 9

Festlegungen

Die Beschlusskammer 9 hat mit Veröffentlichung im Amtsblatt sowie im Internet vom 16.10.2019 ein Verfahren hinsichtlich der Anerkennung von Kosten für marktbasierte Instrumente sowie für Kapazitätsrückkäufe im bundesweiten Marktgebiet als volatile Kostenanteile im Sinne des § 11 Abs. 5 ARegV (BK9-19/606 – KOMBI) eingeleitet.

Der Festlegungsentwurf zu diesem Verfahren wird hiermit zur Konsultation veröffentlicht.

Etwaige Stellungnahmen zum Festlegungsentwurf werden bis zum 31.01.2020 erbeten. Stellungnahmen sind an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 9
-KOMBI-
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an ulrike.schimmel@BNetzA.de und thomas.foerster@BNetza.de

zu richten.

Die Beschlusskammer beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Daher sind die Stellungnahmen als Anlage zu Ihrem Schreiben bzw. Ihrer E-Mail in einer Fassung zu übersenden, die zwar eine Zuordnung zu Ihrer Firma/Organisation zulässt, darüber hinaus aber keine datenschutzrechtlich relevanten Informationen wie z.B. Kontaktdaten enthält.

Sollte Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, so ist mit dieser eine für die Veröffentlichung geeignete „geschwärzte“ Fassung vorzulegen (§71 EnWG). Soweit keine ergänzende „geschwärzte“ Fassung eingereicht wird, geht die Beschlusskammer davon aus, dass die eingereichte Stellungnahme ohne jegliche „Schwärzungen“ veröffentlicht werden kann.

Anlagen
20191220_Beschlussentwurf KOMBI

BK9-19-606

Entscheidung

Stand: 20.12.2019

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