BK9-18-607 und
BK9-18-608 sowie
BK9-18-610-NCG |
BK9-18-611-GP und
BK9-18-612
Finale Konsultation der Festlegungen "AMELIE", "BEATE 2.0", "REGENT-NCG/GP" und "MARGIT"

Konsultation

Die Beschlusskammer 9 hat mit Mitteilung vom 14.03.2018 Festlegungsverfahren

zur Einführung eines wirksamen Ausgleichsmechanismus zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern eines Marktgebietes gemäß Art. 10 Abs. 3 S. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 (AMELIE, BK9-18-607),
zur Festlegung von Vorgaben zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie von Vorgaben zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV (BEATE 2.0, BK9-18/608),
zur Festlegung einer Referenzpreismethode sowie der weiteren in Art. 26 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 genannten Punkte für alle im Ein- und Ausspeisesystem NetConnect Germany / GASPOOL tätigen Fernleitungsnetzbetreiber (REGENT-NCG/GP, BK9-18/610-NCG, BK9-18/611-GP)
sowie

zur Festlegung der Berechnung der Entgelte für unterbrechbare Kapazitäten, der Rabatte an LNG-Terminals, der Höhe von Multiplikatoren und von saisonalen Faktoren nach Art. 28 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 (MARGIT, BK9-18/612)
eingeleitet.
Bisher wurden die Festlegungen ab dem 16.05.2018 sukzessive der deutschsprachigen Vorabkonsultationen unterzogen. Die Festlegungsentwürfe wurden im Anschluss an die Vorabkonsultationen stellenweise angepasst und werden nun nebst weiteren Unterlagen hiermit in deutscher und zum Teil in englischer Sprache zur abschließenden Konsultation veröffentlicht.

[17.10.2018]

Stand: 17.10.2018

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