BK9-17-609 Beschlusskammer 9
Festlegungen


Festlegung der Vorgaben zur Implementierung der Netzkodizes über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (Verordnung (EU) Nr. 2017/460) und über Mechanismen für die Kapazitätszuweisung in Fernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 984/2013 (Verordnung (EU) Nr. 2017/459) in die Anreizregulierung („INKA“)

Die Bundesnetzagentur hat am 19.07.2017 auf Grundlage von § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 56 S. 1 Nr. 2, S. 2 und 3 EnWG i.V.m. Art. 6 Abs. 11 und Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 i.V.m. Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 und Abs. 4 lit. a, b und c, Art. 10 Abs. 7, Art. 26 Abs. 1, Art. 27 Abs. 1, Art. 29 und Art. 30 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/460, § 30 Abs. 2 Nr. 7 GasNEV, § 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV i.V.m. § 28 S. 1 Nr. 3, 4 ARegV sowie Art. 22 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/459 eine Festlegung von Vorgaben zur Implementierung der Netzkodizes über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (Verordnung (EU) Nr. 2017/460) und über Mechanismen für die Kapazitätszuweisung in Fernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 984/2013 (Verordnung (EU) Nr. 2017/459) in die Anreizregulierung beschlossen.

Diese Veröffentlichung im Internet und im Amtsblatt 14/2017 der Bundesnetzagentur ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gem. § 73 Abs. 1a EnWG.

Aktualisierung des Erhebungsbogens und Hinweise zum Erhebungsbogen (19.01.2018)

In einem aktualisierten Erhebungsbogen (Version 1.3) wurde die Summenformel in der Zelle F17 auf Tabellenblatt B_Allokation_EOG_u_KStR korrigiert.

In den Zellen F12 und F13 auf Tabellenblatt B_Allokation_EOG_u_KStR können Abzüge in Bezug auf die Biogasumlage und die Marktraumumstellungsumlage vorgenommen werden.

Auf Tabellenblatt A_Allgemeine_Informationen sind die voraussichtlich an den Netzbetreiber gemeldeten Biogaskosten und Kosten für die Marktraumumstellung für das Kalenderjahr 2020 zu melden. Diese Angaben verstehen sich einschließlich der beim jeweiligen Fernleitungsnetzbetreiber anfallenden Biogaskosten und Kosten für die Marktraumumstellung. Fernleitungsnetzbetreiber werden gebeten, im Bericht ergänzend den Anteil für die bei ihnen selbst voraussichtlich anfallenden Kosten für Biogas und die Marktraumumstellung anzugeben.

Bitte verwenden Sie ausschließlich den aktualisierten Erhebungsbogen in der deutschen bzw. englischen Fassung.“

Verzicht auf Teile der Abfrage / Aktualisierung des Erhebungsbogens (08.11.2017)

Die Bundesnetzagentur hat die Fernleitungsnetzbetreiber mit Tenorziffer 7 dieser Festlegung verpflichtet, alle für die Bewertung der Kostenzuweisung nach Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 und der abschließenden Konsultation nach Art. 26 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 erforderlichen Unterlagen bis zum 31.01.2018 vollständig bei der Bundesnetzagentur in deutscher und englischer Sprache einzureichen. Die einzureichenden Unterlagen setzen sich zusammen aus einem Bericht und einem Anhang.

Die Abfrage bezieht sich teilweise auf Kapazitäts-, Preis- und Erlösprognosen bei separater Anwendung der Referenzpreismethode unter Verweis auf die Systematik der Festlegung BK9-13/607 vom 22.06.2016 („HoKoWä“) als potentiellen Ausgleichsmechanismus nach Art. 10 Abs. 3 S. 2 der Verordnung (EU) Nr. 2017/460. Die Bundesnetzagentur hat die HoKoWä-Festlegung in der mündlichen Verhandlung vom 11.10.2017 vor dem 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Vor diesem Hintergrund verzichtet die Beschlusskammer auf die entsprechenden Kapazitäts-, Preis- und Erlösprognosen und die erläuternden Angaben hierzu.

In einem aktualisierten Erhebungsbogen (Version 1.2) sind die Zellen, deren Befüllung nicht mehr erforderlich ist, schraffiert dargestellt und technisch nicht mehr befüllbar. Im zum 31.01.2018 einzureichenden Bericht sind entsprechende Erläuterungen bei den Ziffern 2, 4 und 5 entbehrlich.

Bei der gemeinsamen Anwendung der Referenzpreismethode sind die in Anlage 1 zu dieser Festlegung dargelegten Abstimmungsmodalitäten zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern mit Verweis auf Tenor Ziffer 3 e) der HoKoWä-Festlegung jedoch nach wie vor von Relevanz.

Anlagen
BK9-17-609_Anlage 1 (pdf / 137 KB)
Erhebungsbogen V1.3a (aktualisiert) (xlsx / 409 KB)

BK9-17-609 08.11.2017

Veröffentlichung einer englischsprachigen Fassung (08.11.2017)

Hiermit wird eine englischsprachige Fassung der Festlegung zur Verfügung gestellt. Rechtsverbindlich ist lediglich die deutsche Fassung.

Anlagen
Decision - Entscheidung (englische Fassung) (pdf / 230 KB)
Annex 1 - Anlage 1 (englische Fassung) (pdf / 132 KB)
Data Entry Form - Erhebungsbogen V1.3a (englische Fassung) (xlsx / 413 KB)

Stand: 08.11.2017

Festlegung

Stand: 19.01.2018

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