BK9-15-604
Beschlusskammer 9
Festlegungen
§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV und § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 und 5 ARegV
Einleitung eines Verfahrens und Konsultation des Beschlussentwurfs hinsichtlich der Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Fernleitungsnetzbetreiber für die dritte Regulierungsperiode
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV und § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 und 5 ARegV wegen der Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Fernleitungsnetzbetreiber für die dritte Regulierungsperiode eingeleitet.
Diese Veröffentlichung ersetzt die Anhörung der betroffenen Unternehmen entsprechend § 73 Abs. 1a EnWG, § 28 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG und die Anhörung nach § 13 Abs. 3 S. 10 ARegV i.V.m. § 22 Abs. 3 S. 3 ARegV. Die Netzbetreiber sowie Vertreter der betroffenen Wirtschaftskreise und der Verbraucher erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 02.12.2015 (Posteingang).
Stellungnahmen sind an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 9
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an marek.sernecki@bnetza.de zu richten.
Anlagen
Beschlussentwurf (pdf / 222 KB)
Anlage F, Version 1.2 (xlsx / 214 KB)
BK9-15-604
Stand: 05.11.2015