BK9-15-604 Beschlusskammer 9
Festlegungen

§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV und § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 und 5 ARegV

Einleitung eines Verfahrens und Konsultation des Beschlussentwurfs hinsichtlich der Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Fernleitungsnetzbetreiber für die dritte Regulierungsperiode

Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV und § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 und 5 ARegV wegen der Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Fernleitungsnetzbetreiber für die dritte Regulierungsperiode eingeleitet.

Diese Veröffentlichung ersetzt die Anhörung der betroffenen Unternehmen entsprechend § 73 Abs. 1a EnWG, § 28 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG und die Anhörung nach § 13 Abs. 3 S. 10 ARegV i.V.m. § 22 Abs. 3 S. 3 ARegV. Die Netzbetreiber sowie Vertreter der betroffenen Wirtschaftskreise und der Verbraucher erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 02.12.2015 (Posteingang).

Stellungnahmen sind an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 9
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an marek.sernecki@bnetza.de zu richten.

Anlagen
Beschlussentwurf (pdf / 222 KB)
Anlage F, Version 1.2 (xlsx / 214 KB)

BK9-15-604

Stand: 05.11.2015

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