BK9-14-608 Beschlusskammer 9
Sonstige Festlegungen nach § 29 EnWG

Verfahren zur Festlegung hinsichtlich der Bepreisung von Ein- und Ausspeisekapazitäten („BEATE“)

EnWG § 29 Abs. 1; GasNEV §§ 13 Abs. 2 S. 4, 15 Abs. 2 bis 7, 30 Abs. 2 Nr. 7; GasNZV § 50 Abs. 1 Nr. 4:
Anhörung der Festlegung hinsichtlich der Bepreisung von Ein- und Ausspeisekapazitäten

Mit dem geplanten Beschluss sollen Vorgaben für die Bepreisung von Ein- und Ausspeisekapazitäten getroffen werden.

Die Marktbeteiligten erhalten die Gelegenheit, zu dem nachfolgenden zweiten Beschlussentwurf gemäß § 67 EnWG Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen können, bevorzugt auch gemeinschaftlich, unter dem

Aktenzeichen: BK9-14/608

bis zum

Freitag, den 23. Januar 2015

an

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
- Beschlusskammer 9 -
Herr Dr. Björn Heuser
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden. Sollte Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, ist gemäß § 71 EnWG eine „geschwärzte Version“ Ihrer Stellungnahme zeitgleich zu übermitteln.

BK9-14-608

2. Festlegungsentwurf (pdf / 507 KB)

Ankündigung der Festlegung und Dokumentenübersicht

Stand: 19.12.2014

Mastodon