BK9-14-608
Beschlusskammer 9
Sonstige Festlegungen nach § 29 EnWG
Verfahren zur Festlegung hinsichtlich der Bepreisung von Ein- und Ausspeisekapazitäten („BEATE“)
EnWG § 29 Abs. 1; GasNEV §§ 13 Abs. 2 S. 4, 15 Abs. 2 bis 7, 30 Abs. 2 Nr. 7; GasNZV § 50 Abs. 1 Nr. 4:
Anhörung der Festlegung hinsichtlich der Bepreisung von Ein- und Ausspeisekapazitäten
Mit dem geplanten Beschluss sollen Vorgaben für die Bepreisung von Ein- und Ausspeisekapazitäten getroffen werden.
Die Marktbeteiligten erhalten die Gelegenheit, zu dem nachfolgenden zweiten Beschlussentwurf gemäß § 67 EnWG Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen können, bevorzugt auch gemeinschaftlich, unter dem
Aktenzeichen: BK9-14/608
bis zum
Freitag, den 23. Januar 2015
an
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
- Beschlusskammer 9 -
Herr Dr. Björn Heuser
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden. Sollte Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, ist gemäß § 71 EnWG eine „geschwärzte Version“ Ihrer Stellungnahme zeitgleich zu übermitteln.
BK9-14-608
2. Festlegungsentwurf (pdf / 507 KB)
Stand: 19.12.2014