BK9-14-608
Beschlusskammer 9
Sonstige Festlegungen nach § 29 EnWG
Festlegung zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte
EnWG § 29 Abs. 1; GasNEV §§ 13 Abs. 2 S. 4, 15 Abs. 2 bis 7, 30 Abs. 2 Nr. 7; GasNZV § 50 Abs. 1 Nr. 4:
Anhörung der Festlegung hinsichtlich der Bepreisung von Ein- und Ausspeisekapazitäten
Mit dem nachfolgenden Beschlussentwurf sollen Vorgaben für die Bepreisung von Ein- und Ausspeisekapazitäten getroffen werden.
Die Marktbeteiligten erhalten die Gelegenheit zu dem beigefügten Beschlussentwurf gemäß § 67 EnWG Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen können, bevorzugt auch gemeinschaftlich, unter dem Aktenzeichen BK9-14/608 bis zum Donnerstag, den 9. Oktober 2014 an
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 9
Frau Anne Zeidler
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden. Sollte Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, ist gemäß § 71 EnWG eine „geschwärzte Version“ Ihrer Stellungnahme zeitgleich zu übermitteln.
Anlage
Beschlussentwurf (pdf / 190 KB)
BK9-14-608
Weitere Informationen
BEATE Konsultationspapier (pdf / 62 KB)
Stand: 18.09.2014