BK9-14-606
Beschlusskammer 9
Sonstige Festlegungen nach § 29 EnWG
EnWG § 29 Abs. 1; ARegV § 34 Abs. 1 Nr. 4a; GasNZV § 50 Abs. 1 Nr. 4
Anhörung einer Festlegung der Kosten für die Beschaffung von Lastflusszusagen als volatile Kostenanteile nach § 11 Abs. 5 ARegV
Mit dem nachfolgenden Beschlussentwurf soll eine Festlegung der Kosten für die Beschaffung von Lastflusszusagen als volatile Kostenanteile nach § 11 Abs. 5 ARegV getroffen werden. Durch die Festlegung soll die vorläufige Anordnung zur Festlegung der Kosten für Lastflusszusagen als volatile Kostenanteile i.S.d. § 11 Abs. 5 ARegV vom 20.12.2012 (Az. BK9-11/606) ersetzt werden.
Die Marktbeteiligten erhalten die Gelegenheit zu dem beigefügten Beschlussentwurf gemäß § 67 EnWG Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen können, bevorzugt auch gemeinschaftlich, unter dem
Aktenzeichen: BK9-14/606
bis zum
14. April 2014
an
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
- Beschlusskammer 9 -
Herr Tobias Teschner
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.
Anlagen
Konsultation Beschlussentwurf (pdf / 453 KB)
Konsultation Beschlussentwurf (Anlage) (pdf / 159 KB)
Stand: 19.03.2014