BK9-14-606 Beschlusskammer 9

Sonstige Festlegungen nach § 29 EnWG

EnWG § 29 Abs. 1; ARegV § 34 Abs. 1 Nr. 4a; GasNZV § 50 Abs. 1 Nr. 4
Anhörung einer Festlegung der Kosten für die Beschaffung von Lastflusszusagen als volatile Kostenanteile nach § 11 Abs. 5 ARegV

Mit dem nachfolgenden Beschlussentwurf soll eine Festlegung der Kosten für die Beschaffung von Lastflusszusagen als volatile Kostenanteile nach § 11 Abs. 5 ARegV getroffen werden. Durch die Festlegung soll die vorläufige Anordnung zur Festlegung der Kosten für Lastflusszusagen als volatile Kostenanteile i.S.d. § 11 Abs. 5 ARegV vom 20.12.2012 (Az. BK9-11/606) ersetzt werden.

Die Marktbeteiligten erhalten die Gelegenheit zu dem beigefügten Beschlussentwurf gemäß § 67 EnWG Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen können, bevorzugt auch gemeinschaftlich, unter dem

Aktenzeichen: BK9-14/606

bis zum

14. April 2014

an

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
- Beschlusskammer 9 -
Herr Tobias Teschner
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.


Anlagen

Konsultation Beschlussentwurf (pdf / 453 KB)
Konsultation Beschlussentwurf (Anlage) (pdf / 159 KB)

weitere Dokumente

Stand: 19.03.2014

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