BK9-11-604 Festlegungsverfahren nach § 29 EnWG

EnWG § 29 Abs. 1, ARegV § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, 5 und S. 3 Nr. 3 und § 32 Abs. 1 Nr. 11
Einleitung eines Verfahrens und Konsultation des Beschlussentwurfs hinsichtlich der Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Durchführung des Effizienzvergleichs und der relativen Referenznetzanalyse der Fernleitungsnetzbetreiber für die zweite Regulierungsperiode, zur Ermittlung der Effizienzwerte und der individuellen Effizienzvorgaben

Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV und § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, 5 und S. 3 Nr. 3 ARegV wegen der Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Durchführung des Effizienzvergleichs und der relativen Referenznetzanalyse der Fernleitungsnetzbetreiber für die zweite Regulierungsperiode, zur Ermittlung der Effizienzwerte und der individuellen Effizienzvorgaben eingeleitet.

Es ist beabsichtigt, die nachfolgend dargestellte Entscheidung zu treffen.
Die Netzbetreiber erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 16.05.2011 (Posteingang), zu richten an die:

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 9
Stichwort „Datenabfrage Fernleitungsnetzbetreiber“
Postfach 8001
53105 Bonn.

BK9-11-604



Anlagen

Beschluss (pdf / 1 MB)
Anlage_F1 (pdf / 1 MB)
Anlage_F2 (pdf / 916 KB)
Anlage_F3 (pdf / 4 MB)





Stand: 06.04.2011

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