BK8-25-03729-1005#1 Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze 2025 auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze 2025 auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Energieversorgung Guben GmbH am 12.03.2026 einen Beschluss gefasst.

BK8-25-03729-1005#1

Stand: 01.09.2026

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