BK8-25-001-A
Festlegung zur Datenerhebung der Kosten- und Erlösentwicklung 2024 bei Elektrizitätsverteilernetzbetreibern
Die Bundesnetzagentur hat am 02.04.2025 nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 21a Abs. 3 S. 1 und S. 3 Nr. 11 EnWG sowie § 69 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 7 EnWG eine Festlegung zur Datenerhebung der Kosten- und Erlösentwicklung 2024 bei Elektrizitätsverteilernetzbetreibern unter dem Aktenzeichen BK8-25-001-A erlassen.
Die Festlegung richtet sich an alle Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen i.S.d. § 3 Nr. 3 EnWG, an deren Elektrizitätsverteilnetz jeweils mindestens 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind. Die Frist zur Übermittlung der nach der Festlegung erforderlichen Daten beläuft sich einheitlich für alle adressierten Unternehmen auf den 07.05.2025 (Eingang bei der Bundesnetzagentur). Die Beschlusskammer weist erneut darauf hin, dass der Adressatenkreis keinerlei Aussage über die Reichweite einer potentiellen Folgefestlegung zur Anpassung von Betriebskosten innerhalb der vierten Regulierungsperiode trifft.
Die Festlegung wird im Amtsblatt Nr. 07/2025 vom 09.04.2025 veröffentlicht.
Beschluss:
Festlegung Datenerhebung zur Erlös- und Kostenentwicklung 2024
Anlagen:
Erhebungsbogen Kosten- und Erlösentwicklung 2024
BK8-24-001-A
Stand: 03.04.2025