BK8-24-01891-1004#1 Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2023 und der Verteilung durch Zu-und Abschläge auf die Erlösobergrenzen der Kalenderjahre 2026 bis 2028

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2023 und der Verteilung durch Zu-und Abschläge auf die Erlösobergrenzen der Kalenderjahre 2026 bis 2028 hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur auf Antrag der Netze Magdeburg GmbH am 06.10.2025 einen Beschluss gefasst.

BK8-24-01891-1004#1

Stand: 29.04.2026

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