BK8-24-01411-1005#1 Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze 2025 auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze 2025 auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur gegenüber der naturenergie netze GmbH am 13.05.2025 einen Beschluss gefasst.
BK8-24-01411-1005#1
Stand: 01.09.2026