BK8-24-001-A Festlegung

Einleitung eines Verfahrens zur Festlegung zur sachgerechten Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 4 Nr. 3 h) und i), Satz 5 EnWG, Einleitung eines Verfahrens zur Festlegung zur sachgerechten Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.

Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 21 Abs. 3 Satz 4 Nr. 3 h) und i), Satz 5 EnWG ein Verfahren zur Festlegung zur sachgerechten Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien unter dem Aktenzeichen BK8-24/001-A eröffnet.

Die Festlegung fällt nach § 59 Abs. 3 Satz 3 EnWG i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 4 Nr. 3 h) und i) EnWG in die Zuständigkeit der Großen Beschlusskammer. Die Große Beschlusskammer hat die Festlegung der Beschlusskammer 8 gemäß § 59 Abs. 3 Satz 4 EnWG i.V.m. § 59 Abs. 1 EnWG übertragen.

Als nächsten Schritt wird die Bundesnetzagentur im Laufe des Mai einen Festlegungsentwurf veröffentlichen. Auch hierzu wird es die hinreichende Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme geben.

Darüber hinaus wird die Bundesnetzagentur im Zuge der Konsultation ein offenes Webinar für alle interessierten Kreise anbieten, um sowohl das konzipierte Modell und die Abwicklung als auch Neuerungen gegenüber dem im Eckpunktepapier vorgestellten Modell näher zu erläutern. Dieses Webinar wird ausschließlich online über WebEx am

Freitag, den 24.05.2024 von 10:30 bis 12 Uhr stattfinden.

Eine Aufzeichnung des Termins wird im Anschluss ebenfalls veröffentlicht.

Die Einwahldaten für das öffentliche Webinar können hier abgerufen werden.

BK8-24-001-A

Entscheidung

Stand: 18.04.2024

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