BK8-24-001-A Beschlusskammer 8

Konsultation zur Festlegung

§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 4 Nr. 3 h) und i), Satz 5 EnWG

Konsultation zur Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten der Netze aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien

Die Bundesnetzagentur hat am 01.12.2023 ein Eckpunktepapier zur Verteilung von Mehrkosten der Netze aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien konsultiert. Im April 2024 hat die Beschlusskammer 8 das Festlegungsverfahren gemäß § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 4 Nr. 3 h) und i), Satz 5 EnWG unter dem Aktenzeichen BK8-24-001-A eingeleitet.

Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zum Eckpunktepapier stellt die Beschlusskammer 8 den folgenden Festlegungsentwurf bis zum 14.06.2024 zur Konsultation:

Festlegungsentwurf_EE-Kostenwälzung (pdf / 2 MB)

Stellungnahmen zum Festlegungsentwurf der Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur anlässlich der Konsultation können bis

Freitag, den 14.06.2024 (Eingang hier),

über das Postfach der Beschlusskammer 8

Poststelle.BK8@BNetzA.de

eingereicht werden. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Sofern die Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird daher bereits im Vorfeld um die Abgabe einer gesonderten, veröffentlichungsfähigen Fassung der Stellungnahme gebeten.

Am Freitag, den 24.05.2024 hat das offene Webinar stattgefunden, in dem für alle interessierten Kreise das konzipierte Modell, die Abwicklung und die Neuerungen gegenüber dem im Eckpunktepapier vorgestellten Modell näher erläutert wurden.

Nachfolgend wird der Vortrag des Webinars, die Aufzeichnung des Webinars sowie die Fragen und Antworten aus dem Webinar veröffentlicht:

Link Foliensatz (pdf / 324 KB)
Link Aufzeichnung (mpg 4 / 46 MB)
Link FAQs (pdf / 31 KB)

BK8-24-001-A

Archiv zum Festlegungsverfahren BK8-24/001-A

Stand: 29.05.2024

Mastodon