BK8-24-001-A

§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 3 h) und i), S. 5 EnWG, Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.

Die Bundesnetzagentur hat im April 2024 gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 3 h) und i), S. 5 EnWG ein Verfahren zur Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien unter dem Aktenzeichen BK8-24-001-A eröffnet und ein Eckpunktepapier sowie einen Festlegungsentwurf konsultiert. Auf Basis der beiden Konsultationen hat die Beschlusskammer 8 eine detaillierte Regelung zur Entlastung von Verteilernetzbetreibern bzw. deren Netznutzern erarbeitet, die in besonderer Weise durch den Anschluss von EE-Anlagen betroffen sind.

Die Festlegung fällt nach § 59 Abs. 3 S. 3 EnWG i.V.m. § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 3 h) und i) EnWG in die Zuständigkeit der Großen Beschlusskammer. Die Große Beschlusskammer hat die Festlegung der Beschlusskammer 8 gemäß § 59 Abs. 3 S. 4 EnWG i.V.m. § 59 Abs. 1 EnWG übertragen.

Am 28.08.2024 hat die Beschlusskammer 8 das Festlegungsverfahren mit folgender Entscheidung abgeschlossen:

FL EE-Kostenwälzung (pdf / 2 MB)

Der Erhebungsbogen nach § 28 Nr. 3 und 4 ARegV für das Kalenderjahr 2025, der die Regelungen aus dieser Festlegung berücksichtigt, wird in Kürze auf der Webseite der Beschlusskammer 8 veröffentlicht.

§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 3 h) und i), S. 5 EnWG, Geltung verfahrensrechtlicher Bestimmungen der Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien

Parallel zu dem Festlegungsverfahren BK8-24-001-A hat die Beschlusskammer 8 ebenfalls am 28.08.2024 die Festlegungsverfahren BK8-24-002-A, BK8-24-003-A, BK8-24-004-A und BK8-24-005-A wegen der Geltung verfahrensrechtlicher Bestimmungen der Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien mit folgender Entscheidung abgeschlossen:

FL EE-Kostenwälzung_Verfahren Länder (pdf / 635 KB)

Die Festlegungen BK8-24-002-A, BK8-24-003-A, BK8-24-004-A und BK8-24-005-A stehen in einem engen inhaltlichen Zusammenhang zur Festlegung BK8-24-001-A und machen Vorgaben zur Anwendung verfahrensrechtlicher Bestimmungen. Sie richten sich an alle Netzbetreiber in der Zuständigkeit der Landesregulierungsbehörden der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein, deren Aufgaben durch die Bundesnetzagentur wahrgenommen werden.

BK8-24-001-A

Stand: 30.08.2024

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