Einwahldaten für das öffentliche Webinar (WebEx) zu BK8-24-001-A
Am 15.05.2024 hat die Bundesnetzagentur einen Festlegungsentwurf hinsichtlich der Verteilung von Mehrkosten der Netze aus der Integration von EE-Anlagen (BK8-24-001-A) veröffentlicht. Wie angekündigt, führt die Bundesnetzagentur am Freitag, den 24.05.2024 von 10:30 bis 12 Uhr, ein offenes Webinar durch, in dem für alle interessierten Kreise das konzipierte Modell, die Abwicklung und die Neuerungen gegenüber dem im Eckpunktepapier vorgestellten Modell näher erläutert werden sollen. Dieses Webinar wird online über WebEx stattfinden.
Bitte beachten Sie zwingend diese Teilnahme-Hinweise (pdf / 186 KB) ! Eine Aufzeichnung des Termins wird im Anschluss ebenfalls veröffentlicht.
Einwahldaten für das öffentliche Webinar:
Dem Webinar kann über folgenden Link beigetreten werden: hier beitreten
Mit Meeting-Kennnummer beitreten
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2744 268 7431
Meeting Passwort: xwY7pgPMw54 (99977476 über Telefon- und Videosysteme)
Hier tippen, um mit Mobilgerät beizutreten (nur für Teilnehmer)
+49-619-6781-9736,,27442687431#99977476# Germany Toll
+49-89-95467578,,27442687431#99977476# Germany Toll 2
Auf manchen Mobilgeräten müssen die Teilnehmer ein numerisches Passwort eingeben.
Über Telefon beitreten
+49-619-6781-9736 Germany Toll
+49-89-95467578 Germany Toll 2
Über Videogerät oder -anwendung beitreten
Wählen Sie 27442687431@bnetza.webex.com
Sie können auch 62.109.219.4 wählen und Ihre Meeting-Nummer eingeben.
Brauchen Sie Hilfe? Gehen Sie auf https://help.webex.com
Mit Einwahl in die o.g. Videokonferenz willigen Sie ein, dass diese über den Videotelefoniedienst WebEx der Firma Cisco erfolgt.
Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf kann an folgende Anschrift gerichtet werden:
Bundesnetzagentur
Referat Z21
Postfach 80 01
53105 Bonn
oder per E-Mail an: Z21.Postfach@BNetzA.de
Bitte beachten Sie, dass die Einladung zu diesem Meeting nur für Sie bestimmt ist und nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten besonderer Kategorien (Art. 9 DSGVO: Gesundheitsdaten, etc.) preis.
Stand: 22.05.2024