Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien Beschlusskammer 8

Eckpunkte einer Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 21 Abs. 3 Satz 4 Nr. 3 g) und h) EnWG-E, Eckpunkte einer Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, eine bundesweite Festlegung nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 21 Abs. 3 Satz 4 Nr. 3 g) und h) EnWG-E zur Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu erlassen. Die Grundzüge des geplanten Modells stellt die Bundesnetzagentur in einem Eckpunktepapier vor, das hiermit zur Konsultation gestellt wird.

Eckpunktepapier (pdf / 3 MB)

Ergänzend stellt die Bundesnetzagentur eine FAQ zur beabsichtigten Festlegung zur Verfügung.


Die betroffenen und interessierten Kreise erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum


31.01.2024 (Eingang)

Bitte verwenden Sie das nachfolgende Formblatt für Stellungnahmen (xlsx / 81 KB) unter Verwendung der im Dokument angegeben Randziffern. Ergänzend können auch Dokumente im PDF Format eingereicht werden.

Stellungnahmen sind per Email mit dem Betreff „Eckpunkte EE-Kostenwälzung“ zu senden an die Emailadresse poststelle.bk8@bnetza.de.

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen – bereinigt um etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Stand:01.12.2023

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