BK8-23-03299-05#1 Beschlusskammer 8

Einleitung eines besonderen Missbrauchsverfahrens gemäß § 31 Abs. 1 EnWG gegen die Schleswig-Holstein Netz AG auf Antrag der Stadtwerke Quickborn GmbH

Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 31 Abs. 1 EnWG am 27.09.2023 auf Antrag der Stadtwerke Quickborn GmbH unter dem Aktenzeichen BK8-23-03299-05#1 ein besonderes Missbrauchsverfahren gegen die Schleswig-Holstein Netz AG eingeleitet.

Gegenstand des Verfahrens ist die Weigerung der Schleswig-Holstein Netz AG bei der Abrechnung der Netznutzungsentgelte ab dem 01.01.2024 eine „unbillige Härte“ im Sinne des § 14 Abs. 2 S. 3 StromNEV anzunehmen.

BK8-23-03299-05#1

Stand: 28.09.2023

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