BK8-23-074-K Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028)

In dem Verwaltungsverfahren wegen Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028) hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur gegenüber der EGC Energie- und Gebäudetechnik Control GmbH & Co. KG am 21.02.2024 einen Beschluss gefasst.

BK8-23-074-K

Stand: 01.09.2026

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