BK8-23-014-A Beschlusskammer 8

Konsultation der Festlegung zur Feststellung einer wirksamen Verfahrensregulierung der Kosten systemrelevanter Gaskraftwerke nach § 13f EnWG gemäß § 29 Abs. 1 EnWG, § 13f Abs. 2 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4, § 11 Abs. 2 Satz 2 und 4 ARegV („Festlegung FSV systemrelevante Gaskraftwerke“)

Die Beschlusskammer 8 hat gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, TenneT TSO GmbH und TransnetBW GmbH unter dem Aktenzeichen BK8-23-014-A ein Verfahren zur Feststellung einer wirksamen Verfahrensregulierung der Kosten systemrelevanter Gaskraftwerke („Festlegung FSV systemrelevante Gaskraftwerke“) eingeleitet.

Die Festlegung soll Vorgaben für das Verfahren zur Absicherung der Brennstoffversorgung durch einen Brennstoffwechsel oder andere Optimierungs- und Ausbaumaßnahmen systemrelevanter Gaskraftwerke nach § 13f EnWG sowie für die Refinanzierung der mit diesem Instrument einhergehenden Kosten der Übertragungsnetzbetreiber treffen.

Die Beschlusskammer beabsichtigt, die Kosten der Übertragungsnetzbetreiber gemäß § 13f EnWG i.V.m. § 11 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4 ARegV als verfahrensregulierte Kosten anzuerkennen. Basis wird eine gemeinsame freiwillige Selbstverpflichtung (FSV systemrelevante Gaskraftwerke) der Übertragungsnetzbetreiber sein. Die Übertragungsnetzbetreiber beabsichtigen eine freiwillige Selbstverpflichtung abzugeben. Die freiwillige Selbstverpflichtung wird Anlage des Festlegungsentwurfs.

Es ist beabsichtigt, die im beigefügten Entwurf dargestellte Festlegung zu treffen.

Es besteht gemäß § 67 EnWG die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum

26. April 2024 (Eingang)

Stellungnahmen sind per Email mit dem Betreff „Festlegung FSV systemrelevante Gaskraftwerke“ zu senden an die Emailadresse

poststelle.bk8@bnetza.de

Anlage
Entwurf FL FSV systemrelevante Gaskraftwerke (pdf / 783 KB)

BK8-23-014-A

Entscheidung

Stand: 05.04.2024

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