BK8-23-014-A Beschlusskammer 8

Festlegung zur Feststellung einer wirksamen Verfahrensregulierung der Kosten systemrelevanter Gaskraftwerke nach § 13f EnWG gemäß § 29 Abs. 1 EnWG, § 13f Abs. 2 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4, § 11 Abs. 2 Satz 2 und 4 ARegV („Festlegung FSV systemrelevante Gaskraftwerke“)

Die Beschlusskammer 8 hat gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, TenneT TSO GmbH und TransnetBW GmbH unter dem Aktenzeichen BK8-23-014-A eine Feststellung einer wirksamen Verfahrensregulierung der Kosten systemrelevanter Gaskraftwerke („Festlegung FSV systemrelevante Gaskraftwerke“) erlassen.

Die Festlegung trifft Vorgaben für das Verfahren zur Absicherung der Brennstoffversorgung durch einen Brennstoffwechsel oder andere Optimierungs- und Ausbaumaßnahmen systemrelevanter Gaskraftwerke nach § 13f EnWG sowie für die Refinanzierung der mit diesem Instrument einhergehenden Kosten der Übertragungsnetzbetreiber.

Die Beschlusskammer erkennt die Kosten der Übertragungsnetzbetreiber gemäß § 13f EnWG i.V.m. § 11 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4 ARegV als verfahrensregulierte Kosten an. Basis ist eine gemeinsame freiwillige Selbstverpflichtung (FSV systemrelevante Gaskraftwerke) der Übertragungsnetzbetreiber.

BK8-23-014-A

Stand: 28.05.2024

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