BK8-23-012-A Beschlusskammer 8

Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung einer wirksamen Verfahrensregulierung, Festlegung eines verbindlichen Systems für die Nutzung der Flexibilitäten im Bahnstromnetz (Bahnflex) (BK8-23/012-A)

Die Beschlusskammer 8 hat gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH unter dem Aktenzeichen BK8-23/012-A ein Verfahren zur Feststellung einer wirksamen Verfahrensregulierung einer Festlegung eines verbindlichen Systems für Nutzung der Flexibilitäten im Bahnstromnetz (Bahnflex) eingeleitet.

§ 11 Abs. 2 Satz 3 ARegV sieht die Möglichkeit vor, Kosten, die sich aus Maßnahmen des Netzbetreibers ergeben, als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten zu behandeln, soweit diese einer wirksamen Verfahrensregulierung unterliegen. Eine wirksame Verfahrensregulierung liegt nach § 11 Abs. 2 Satz 4 ARegV vor, soweit eine umfassende Regulierung des betreffenden Bereichs durch vollziehbare Entscheidung der Regulierungsbehörden oder freiwillige Selbstverpflichtungen der Netzbetreiber erfolgt ist und die Regulierungsbehörde dies nach § 32 Abs. 1 Nr. 4 ARegV festgelegt hat.

Die TenneT TSO GmbH hat der Beschlusskammer ein Konzept zur Nutzung der Flexibilitäten im Bahnstromnetz (Bahnflex) vorgelegt. Nach diesem Konzept führt die TenneT TSO GmbH zur Vermeidung von Engpässen im Übertragungsnetz gemeinsam mit der DB Energie GmbH netzbezogene Lastverlagerungs-Maßnahmen durch. Aufgrund der unterschiedlichen Preisstellungen ergeben sich für die DB Energie GmbH daraus höhere vorgelagerte Netzkosten, die durch die TenneT TSO GmbH getragen werden sollen.

Die Beschlusskammer beabsichtigt die Konsultation mit der Veröffentlichung eines Festlegungsentwurfs einzuleiten, sobald der Übertragungsnetzbetreiber eine Absichtserklärung nebst freiwilliger Selbstverpflichtung vorgelegt hat.



BK8-23-012-A

Entscheidung

Stand: 11.12.2023

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