BK8-23-010-A
Beschlusskammer 8
Festlegung zur Feststellung einer wirksamen Verfahrensregulierung, Festlegung eines verbindlichen Systems für das Pilotprojekt „KuPilot“ – Kurative Pilotierung eines Redispatches für die Übertragungsnetzregion Emsland (KuPilot)
Die Beschlusskammer 8 hat am 16.09.2025 gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern Amprion GmbH und TenneT TSO GmbH unter dem Aktenzeichen BK8-23/010-A eine Feststellung einer wirksamen Verfahrensregulierung der Kosten aufgrund eines verbindlichen Systems für das Pilotprojekt „KuPilot“ – Kurative Pilotierung eines Redispatches für die Übertragungsnetzregion Emsland (KuPilot) (BK8-23/010-A) erlassen.
Die vorgenannten Übertragungsnetzbetreiber haben gegenüber der Beschlusskammer ein Konzept zur Pilotierung eines Projekts zum kurativen Redispatch mit einem Pumpspeicherkraftwerk vorgestellt und eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt. Die angestrebte Pilotierung beinhaltet neben der Durchführung von dedizierten Funktionstests einen operativen Pilotbetrieb, welcher in Q4 2025 beginnt und nach einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen werden soll. Darüber hinaus wurde ein Monitoringprozess definiert, der den Einfluss der Kontrahierung von Leistung zum Zwecke eines kurativen Redispatches auf den Regelreservemarkt evaluiert und überwacht.
Die Beschlusskammer erkennt die Kosten der Übertragungsnetzbetreiber gemäß § 11 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4 ARegV als verfahrensregulierte Kosten an. Basis ist eine gemeinsame freiwillige Selbstverpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber.
Anlagen
BK8-23-010-A Festlegung
BK8-23-010-A Freiwillige Selbstverpflichtung KuPilot
BK8-23-010-A
Stand: 12.12.2025