BK8-23-009-A Beschlusskammer 8

§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4 ARegV, § 11 Abs. 2 Satz 2 und 4 ARegV

Festlegung zur Feststellung einer wirksamen Verfahrensregulierung der Kosten aus der Vorhaltung von Schwarzstartfähigkeit aufgrund einer marktgestützten Beschaffung
(„Festlegung Refinanzierung Schwarzstart aufgrund einer marktgestützten Beschaffung“)

Die Beschlusskammer 8 hat gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern eine Festlegung zur Feststellung einer wirksamen Verfahrensregulierung für die Kosten aus der Vorhaltung von Schwarzstartfähigkeit aufgrund einer marktgestützten Beschaffung erlassen.

Festlegung Refinanzierung Schwarzstart marktgestützte Beschaffung
FL Schwarzstart marktgestützte Beschaffung (pdf / 716 KB)

BK8-23-009-A

Stand: 13.03.2024

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