BK8-23-006-A Beschlusskammer 8

Konsultation zur Festlegung

§ 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit §§ 32 Abs. 1 Nr. 6, 19 und 20 ARegV

Konsultation zur Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren zur Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV für die vierte Regulierungsperiode (Jahre 2024 bis einschließlich 2028 – Methodikbeschluss)

Die Bundesnetzagentur hat nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit §§ 32 Abs. 1 Nr. 6, 19, 20 ARegV ein Verfahren zur Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren zur Bestimmung des Qualitätselements hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV eröffnet.

Die Adressaten des Festlegungsentwurfs sowie die betroffenen Wirtschaftskreise erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum

03.11.2023 (Eingang).

Stellungnahmen sind per Email mit dem Betreff „Festlegung Methodik Qualitätselement“ zu senden an die Emailadresse poststelle.bk8@bnetza.de.

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen – bereinigt um etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Es wird daher bereits im Vorfeld um die Abgabe einer veröffentlichungsfähigen Stellungnahme gebeten.

Anlagen
BK8-23-006-A_Entwurf-A_Festlegung_Methodik Q-Element 4. RP (pdf / 1 MB)
BK8-23-006-A_Entwurf-Anlage 1_Bericht (pdf / 1.022 KB)

BK8-23-006-A

Stand: 11.10.2023

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