BK8-23-006-A Beschlusskammer 8

§ 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit §§ 32 Abs. 1 Nr. 6, 19 und 20 ARegV

Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren zur Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV für die vierte Regulierungsperiode (Jahre 2024 bis einschließlich 2028 – Methodikbeschluss) – Aktenzeichen: BK8-23/006-A

Die Bundesnetzagentur hat am 28.11.2023 eine Festlegung nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit §§ 32 Abs. 1 Nr. 6, 19, 20 ARegV über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren zur Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV für die vierte Regulierungsperiode (Jahre 2024 bis einschließlich 2028 – Methodikbeschluss) unter dem Aktenzeichen BK8-23/006-A erlassen.

Die Festlegung wird im Amtsblatt Nr. 23/2023 vom 06.12.2023 veröffentlicht.

Beschluss (pdf / 912 KB)
Bericht zum Qualitätselement der 4. Regulierungsperiode – Anlage 1 (pdf / 883 KB)
Gutachten 2023 zur Konzeptionierung des Qualitätselements (weitere Analysen) – Anlage 2 (pdf / 2 MB)

BK8-23-006-A

Stand: 30.11.2023

Mastodon