BK8-23-003-A Beschlusskammer 8

Festlegung FSV IBV

Konsultation zur Festlegung der Feststellung einer wirksamen Verfahrensregulierung der Kosten aus der Kontrahierung von ausländischen Anlagen für die Netzreserve („Festlegung FSV IBV“) gemäß § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4, § 11 Abs. 2 Satz 2 und 4 ARegV

Die Bundesnetzagentur hat am 04.05.2023 ein Verfahren zur Feststellung einer wirksamen Verfahrensregulierung der Kosten aus der Kontrahierung von ausländischen Anlagen für die Netzreserve („Festlegung FSV IBV“) eingeleitet.

Es ist beabsichtigt, die im beigefügten Entwurf dargestellte Festlegung zu treffen.

Es besteht gemäß § 67 EnWG die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum

30. Juni 2023 (Eingang).

Stellungnahmen sind per Email mit dem Betreff „Festlegung FSV IBV“ zu senden an die Emailadresse poststelle.bk8@bnetza.de.

Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen – bereinigt um etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Anlage
Entwurf der Festlegung FSV IBV (pdf / 201 KB)

BK8-23-003-A

Zum Antrag:

Entscheidung

Stand: 07.06.2023

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