BK8-23-001-A

Festlegung über die Datenerhebung zur Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit Strom nach den §§ 19 und 20 ARegV (BK8-23/001-A)

Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren zur Festlegung über die Datenerhebung zur Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit Strom nach den §§ 19 und 20 ARegV nach § 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 ARegV, 69 Abs. 1 i.V.m. Abs. 7 EnWG erlassen.

Der Übermittlung der Daten ist der bereitgestellte Erhebungsbogen (Anlage 1 der Festlegung) zu Grunde zu legen.

Festlegung BK8-23-001-A
Beschluss (pdf / 180 KB)

Anlage 1
FL_BK8-23-001-A_Anlage 1.xlsx (xlsx / 40 KB)

BK8-23-001-A

Stand: 02.03.2023

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