BK8-23-001-A Beschlusskammer 8

Einleitung eines Verfahrens und der Konsultation zur Festlegung über die Datenerhebung zur Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit Strom nach den §§ 19 und 20 ARegV

Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren zur Festlegung über die Datenerhebung zur Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit Strom nach den §§ 19 und 20 ARegV § 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 ARegV, 69 Abs. 1 i.V.m. Abs. 7 EnWG eingeleitet.

Es ist beabsichtigt, die nachfolgend dargestellte Festlegung zu treffen.

Die Adressaten des Festlegungsentwurfs sowie die betroffenen Wirtschaftskreise erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum

10. Februar 2023 (Eingang).


Stellungnahmen sind per Email mit dem Betreff „Festlegung Datenerhebung Q-Element“ zu senden an die Emailadresse poststelle.bk8@bnetza.de.

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen – bereinigt um etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Entwurf der Festlegung BK8-23-001-A
Entwurf_FL_BK8-23-001-A.pdf (pdf / 281 KB)

Anlage 1
Entwurf_FL_BK8-23-001-A_Anlage 1.xlsx (xlsx / 33 KB)

BK8-23-001-A

Entscheidung

Stand: 18.01.2023

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