BK8-22-0971-01 Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2021

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2021 und der Verteilung durch Zu- und Abschläge auf die Erlösobergrenze der Kalenderjahre 2024 bis 2026 hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, auf Antrag der Stadtwerke Senftenberg GmbH, am 14.04.2025 einen Beschluss gefasst.

BK8-22-0971-01

Stand: 01.09.2026

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