BK8-22-0971-01 Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2021
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2021 und der Verteilung durch Zu- und Abschläge auf die Erlösobergrenze der Kalenderjahre 2024 bis 2026 hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, auf Antrag der Stadtwerke Senftenberg GmbH, am 14.04.2025 einen Beschluss gefasst.
BK8-22-0971-01
Stand: 01.09.2026