BK8-22-002-A Beschlusskammer 8

§ 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 4, § 11 Abs. 2 Satz 4 ARegV
Konsultation zur Festlegung der Feststellung einer wirksamen Verfahrensregulierung für die marktliche Beschaffung eines Systemdienstleistungsprodukts im Echtzeitbereich aus abschaltbaren Lasten nach § 11 Abs. 2 S. 4 ARegV i.V.m. § 13 Abs. 6 EnWG („Festlegung FSV SEAL“)

Die Bundesnetzagentur hat im Mai 2022 ein Verfahren zur Festlegung einer wirksamen Verfahrensregulierung für die marktliche Beschaffung eines Systemdienstleistungsprodukts im Echtzeitbereich aus abschaltbaren Lasten nach § 11 Abs. 2 S. 4 ARegV i.V.m. § 13 Abs. 6 EnWG eingeleitet.

Es ist beabsichtigt, die nachfolgend dargestellte Festlegung zu treffen. Die Festlegung soll sich an die vier Übertragungsnetzbetreiber richten. Der Festlegungsentwurf kann auf der Internetseite der Bundesnetzagentur, unter den Menüpunkten „Beschlusskammern → Beschlusskammer 8 → Aktuelles“ abgerufen werden.

Die Adressaten des Festlegungsentwurfs sowie die betroffenen Wirtschaftskreise erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum

05.07.2023 (Eingang).

Stellungnahmen sind per Email mit dem Betreff „Festlegung FSV SEAL“ zu senden an die Emailadresse poststelle.bk8@bnetza.de.

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen – bereinigt um etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.



Anlagen

Festlegungsentwurf (PDF / 8 MB)

4 Absichtserklärungen und FSV Entwurf (pdf / 2 MB)

BK8-22-002-A

Stand: 31.05.2023

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